(1) Nachstehende Bedingungen gelten für den Bezug von Leistungen von Riedewald Coaching. Ganzheitliches Coaching | Burnout Prävention | Resilienz Training, angeboten im Einzel-Coaching, Seminaren, Workshops und Vorträgen von „Riedewald Coaching“. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt die in Auftrag gebende Partei, nachstehend „Auftraggeber“, diese Bedingungen und die Preislisten von Riedewald Coaching an.
(2) Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von meinen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Riedewald Coaching stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Meine AGB gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von meinen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführe (oder: die Leistung vorbehaltlos erbringe).
(3) Jedes von diesen AGB abweichende Verhalten von Riedewald Coaching stellt einen Einzelfall dar und ist in keinem Fall mit einem Anerkenntnis bzw. Verzicht auf diese AGB für die Zukunft verbunden.
(4) Soweit in diesen Bedingungen zuweilen die maskuline Form verwendet wird, dient dies ausschließlich der Lesbarkeit und ist mit keinerlei Wertungen gegenüber einer Geschlechtergruppe verbunden.
(1) Nachstehende Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB.
(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Auftraggeber.
(3) Diese Bedingungen gelten für Privatpersonen i.S.d. § 305 Abs. 2 und 3 BGB.
(1) Ist der Auftrag als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, stellt der Auftrag des Auftraggebers ein bindendes Angebot dar, das Riedewald Coaching innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung annehmen kann.
(2) Ein Vertrag mit Riedewald Coaching kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Auftrages durch Riedewald Coaching zustande, was in Form einer Auftragsbestätigung in Textform oder in Form der Leistungserbringung erfolgen kann. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt des Auftrags ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Bestätigung zustande, es sei denn, dass der Auftraggeber binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht.
(1) Riedewald Coaching behält sich vor, Aufträge – auch rechtsverbindlich bestätigte – aus wichtigem Grund in Teilen oder vollständig abzulehnen und angebotene Produkte und Dienstleistungen einzustellen und von dem Vertrag zurückzutreten. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
(2) Ein wichtiger Grund, der zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Ablehnung eines Auftrags berechtigt, liegt vor, wenn Riedewald Coaching trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages oder Dienstleistungsvertrages den Liefergegenstand oder die Dienstleistung von dem Zulieferer/Dienstleistungserbringer nicht erhält. Ein weiterer wichtiger Grund zur Ablehnung eines Auftrags liegt vor, wenn der Auftraggeber über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
(3) Soweit ein Produkt oder eine Dienstleistung vorzeitig eingestellt wird, ist dies möglich, wenn Riedewald Coaching die unternehmerische Entscheidung zur Einstellung trifft und mitteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
(4) Ein darüber hinaus gehender Anspruch, insbesondere ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers, wird hierdurch nicht begründet.
(1) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für Veröffentlichungen zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere Text- und Bild- und Tonunterlagen.
(2) Riedewald Coaching ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
(3) Riedewald Coaching schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben kann, dass Verträge, die auf der Grundlage der bei Riedewald Coaching veröffentlichten Inserate oder der von Riedewald Coaching durchgeführten Veranstaltungen angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem Landesrecht eines berührten Staates nicht durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien des zu schließenden Vertrages zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen.
(4) Jede Veröffentlichung bzw. jeder Auftritt über Riedewald Coaching darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Gewerbetreibende müssen insbesondere die Regelungen des Telemediengesetzes (Impressumspflicht) beachten.
(1) Mittler und Agenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten von Riedewald Coaching zu halten.
(2) Aufträge durch eine Agentur werden in Namen und auf Rechnung der jeweiligen Agentur angenommen.
(1) Bei einer Stornierung von Bestellungen von Produkten und Dienstleistungen nach Ablauf der jeweiligen Widerrufsfrist, insbesondere nach Nr. 3 (2) dieser AGB, wird der volle Preis der stornierten Leistung, vorbehaltlich der nachstehenden Absätze, in Rechnung gestellt.
(2) Bei Workshops, Seminaren und Vorträgen gewährt Riedewald Coaching Abbestellungsmöglichkeiten nach folgender Staffel:
(3) Bei Einzel-Coachings gewährt Riedewald Coaching Abbestellungsmöglichkeiten nach folgender Staffel:
Sonstige Nebenabsprachen gelten nicht.
(1) Wenn nicht anders vereinbart, gelten die im jeweiligen Angebot veröffentlichten Preise. Dort ausgewiesene Preise sind bindend.
(2) Gesetzliche Umsatzsteuer ist bei Seminaren, Workshops und Vorträgen nicht im Preis enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Für Privatkunden befindet sich auf der Website im ausgeschriebenen Angebot bereits die MwSt. inklusive.
(1) Sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein, wird das Honorar für Seminare, Workshops, Vorträge nach Rechnungserstellung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
(2) Coaching-Honorare (auch für Skype-Coaching) sind jeweils direkt nach einer Sitzung fällig. Der Kunde erhält eine Rechnung und kann den Betrag im Anschluss überweisen. Termine am Wochenende (Samstag/Sonntag) kosten einen Aufschlag von 20% auf die Rechnungssumme.
(3) Die Zahlung ist so zu leisten, dass der Rechnungsbetrag, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung, frei von Spesen, Kosten und Skonti auf dem Konto von Riedewald Coaching eingeht.
(4) Aufrechnungsansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Riedewald Coaching anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(1) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Riedewald Coaching berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(2) Sofern die Voraussetzungen von Abs. 1 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
(1) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung notwendiger Informationen bzw. Daten (z.B. Texte, Bilder, Daten, Tonvorlagen etc.) verantwortlich. Der Auftraggeber haftet und leistet Riedewald Coaching Gewähr dafür, dass die von ihm gelieferten Informationen und Daten mängelfrei und zur Weiterverarbeitung und Nutzung geeignet sind.
(2) Als nicht rechtzeitig gelten insbesondere Lieferungen nach den in den Angeboten festgelegten Annahmeschlussterminen. Als nicht einwandfrei gelten insbesondere solche Lieferungen, die nicht den technischen Angaben bzw. Anforderungen in den Angebotsbroschüren entsprechen.
(3) Der Auftraggeber hat nur in dem Ausmaß Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzleistung, in dem der Zweck der Leistung beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüche sind beschränkt auf das für das jeweilige Produkt oder das für den jeweiligen Service zu zahlende Entgelt.
(4) Die Haftung von Riedewald Coaching für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen aus Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, dem Ersatz von Verzugsschäden, § 286 BGB, sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet Riedewald Coaching für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Riedewald Coaching zurück zu führen sind. Riedewald Coaching haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Riedewald Coaching beruhen.
(5) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet Riedewald Coaching darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
(1) Eine weitergehende als oben genannte Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(2) Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber Riedewald Coaching ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt diese Beschränkung auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Riedewald Coaching.
(3) Riedewald Coaching verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung im Coaching bzw. bei Seminaren/Workshops gibt es nicht. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
(4) Der Kunde bestätigt mit der Terminvereinbarung bzw. Anmeldung zum Einzel-Coaching, Seminaren oder Online-Kursen, selbstverantwortlich zu handeln und Riedewald Coaching von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der Kunde erkennt an, für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen.
(1) Es sind ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text maßgebend. Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an Riedewald Coaching ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Geschäftssitz von Riedewald Coaching.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Geschäftssitz der Riedewald Coaching zuständige Gericht.
(3) Riedewald Coaching ist berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Riedewald Coaching speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Telefon- und Kontoverbindung etc.), die jedoch ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung und -durchführung verwendet werden und nur soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist, (§§ 27, 28, 33 BDSG). Darüber wird auf die Datenschutzerklärung von Riedewald Coaching verwiesen.
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Gültige zu ersetzen, die, soweit möglich, dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.
Riedewald Coaching verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen beruflichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.
(Stand: 01.01.2018)